Lehramtsprüfung anerkennen
Sie möchten ohne Lehramtsabschluss in Rheinland-Pfalz als Lehrkraft arbeiten? Es besteht in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten HochschulabsolventInnen auch ohne Lehramtsausbildung.
Beschreibung
Sie möchten ohne Lehramtsabschluss in Rheinland-Pfalz als Lehrkraft arbeiten? Da in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern abgedeckt werden kann, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, besteht in Bedarfsfächern in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen auch ohne Lehramtsausbildung.
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zuständige Stelle
Für die Prüfung der fachwissenschaftlichen Voraussetzungen ist das Ministerium für Bildung zuständig.
Zuständigkeit
Für die Einstellung in den Quer- bzw. Seiteneinstieg wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Beschreibung
Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.
Kommunale und hoheitliche Aufgaben
Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.
Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft
Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren.
Schulen
Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 20
54203 Trier
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Quereinstieg:
Es können Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, die über einen Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach verfügen (z.B. Diplom einer Universität oder vergleichbaren Hochschule, Master, Magister im Hauptfach, 4-semes-triger Master an einer Fachhochschule), sofern die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können, die eine Erste Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt abgelegt haben.
Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel Studienleistungen im Umfang von 60 ECTS bzw. 40 SWS in einem sogenannten Zweitfach nachweisen können. Dieses Fach muss kein Bedarfsfach, aber ein Fach der jeweiligen Schulart sein.
Seiteneinstieg:
Es bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, die fachliche Eignung für den Seiteneinstieg nachzuweisen:
Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss)
in der Regel zusätzlich in einem zweiten Lehramtsfach:
- Vordiplom oder
- Zwischenprüfung oder
- Bachelor oder
- vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten)
Für die Fächer Bildende Kunst und Musik ist für die Lehrämter an Realschulen plus und Gymnasien grundsätzlich kein zweites Fach nachzuweisen.
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, wovon eins der beiden Fächer ein Bedarfsfach sein muss
zusätzlich für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen
- eine danach absolvierte mindestens zweijährige Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder
- eine mindestens zweijährige Kindererziehungszeit
Der Seiteneinstieg kann nur in einer Schulart erfolgen, für die die Erste Staatsprüfung berechtigt
Rechtsgrundlage(n)
- Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom 3. Januar 2012 (SchulLehr2StPrV RP)
- Lehrkräfte-Seiteneinstiegsverordnung (PädZAusbLehrAPrV RP 2013
- Verwaltungsvorschrift Pädagogische Zusatzausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg
Verfahrensablauf
Die Bedarfsfächer werden auf der Internseite des Bildungsministeriums veröffentlicht.
Die Bewerbung Richten Sie an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
Die Einzelfall-Prüfung der fachwissenschaftlichen/künstlerischen Voraussetzungen und Entscheidung über eine Zulassung zum Quer- oder Seiteneinstieg wird grundsätzlich vom Landesprüfungsamt getroffen. Die Bewerbung erfolgt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Fristen
Es gibt Bewerbungsfristen für die Einstellung in den Quer- und Seiteneinstieg.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zum Quer- oder Seiteneinstieg erfüllen, können Sie sich vorab an das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen im Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61 in 55116 Mainz wenden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.02.2021
Stichwörter
Lehramt, Quereinsteiger, Schule, Lehrer