Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

    Online-Dienst

    Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins

    ID: L100039_310956516

    Beschreibung

    Nötige Voraussetzungen Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, L, T und B für Antragsteller*innen, die bisher keine Fahrerlaubnis besitzen. Voraussetzungen hierfür sind das erforderliche Mindestalter sowie hauptsächlicher Wohnsitz im Landkreis Alzey-Worms. Beantragung Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Fahrschule. Ihr Antrag muss vom Einwohnermeldeamt abgestempelt werden. Wenn Sie alle geforderten Unterlagen zu Ihrem Antrag beilegen, leiten diese den Antrag an uns weiter. Benötigte Unterlagen: 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm) Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum) Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe” gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) Unterschrift von dem/der Antragsteller/in Aushändigung Wenn nur eine Klasse beantragt wurde, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch den/die Prüfer/in. Wenn mehrere Klassen beantragt wurden, erfolgt durch den/die Prüfer/in lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung. Mit dieser kann eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig. Abholung eines Kartenführerscheins nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ab Erreichen des Mindestalters durch persönliche Vorsprache unter Vorlage folgender Unterlagen: vorläufiger Nachweis oder Prüfbescheinigung und Personalausweis oder Reisepass im Original (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) durch eine bevollmächtigte Person

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2025

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Alzey-Worms - Ordnung und Verkehr, Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hexenbleiche 36

    55232 Alzey

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2014

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2021

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Stichwörter

    Mopedführerschein, Moped, Ersterteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020