Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Online-Dienst

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E)

    ID: L100039_312687337

    Beschreibung

    Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E und der Bus-Klassen D, D1, DE, D1E kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängert werden. Nach Ablauf der Frist kann die Fahrerlaubnis innerhalb von 5 Jahren verlängert werden (in dieser Zeit dürfen die abgelaufen Klassen allerdings nicht gefahren werden). Sollten Sie im Besitz der alten Klasse 2 sein, gelten gleiche Bestimmungen ab dem 50. Lebensjahr. Bei Ersterwerb der Klassen C1, C1E vor dem 01.01.1999 erfolgt eine unbefristete Erteilung. In diesem Fall ist keine Verlängerung der Klassen erforderlich. Voraussetzungen Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse Beantragung Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen gestellt werden. Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n beantragt werden. Benötigte Unterlagen Bei Papierführerscheinen wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde) benötigt. Diese kann im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden. 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm) gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) Führerschein Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Vordruck siehe Download) Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Vordruck liegt den Ärzten vor) Bei Erweiterung auf die Klassen D, DE zusätzlich erforderlich: Testpsychologisches Gutachten – bei Ersterteilung immer notwendig Testpsychologisches Gutachten – bei Verlängerung wenn das 50. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2025

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Mettenheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2021

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Klasse C, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020