Förderschule Aufnahme

    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung - was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Hinweise für Worms: Geschwister-Scholl-Schule Förderzentrum Worms

    Im Rahmen eines Modellversuchs wurden die bestehenden Wormser Förderschulen zu einem Förderzentrum zusammengeschlossen, an dem Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten "Lernen" und "ganzheitliche Entwicklung" integriert unterrichtet werden. Das Förderzentrum ist im Laufe der Jahre zu einer festen Größe geworden und durch die drei Standorte Geschwister-Scholl-Schule (Hauptstelle inkl. Sekretariat), Außenstelle Neusatzschule und Außenstelle Abenheim in der Wormser Schullandschaft vertreten.

    Daneben wurde ein System der Integrierten Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen an Wormser Grund- und Hauptschulen installiert. Dort befinden sich etliche Förderlehrer, um integriert im Unterricht mit dem Klassenlehrer gemeinsam den Unterricht zu gestalten bzw. Förderung in Kleingruppen zu organisieren. Die Förderlehrer unterstützen besonders die Schüler, die von einer möglichen Umschulung in die Förderschule betroffen sind. So können sie häufig an ihrer Schule verbleiben. Erst bei sehr massiven Problemen mit dem Lernen in der Regelschule wird eine Umschulung in die Förderschule angestrebt.

    http://förderzentrum-worms.de/

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Geschwister-Scholl-Schule Förderzentrum Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabeth-Groß-Platz 1

    67547 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 88329

    Fax: 06241 411932

    E-Mail: foerderzentrum@schulen-worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.03 Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    67547 Worms

    Haus zur Münze

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6241 853-4099

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-4001

    E-Mail: schulverwaltung@worms.de

    Kontaktperson

    • Frau Birgit Rathgeber (Sekretariat)

      Fax: +49 6241 411932

      Telefon Festnetz: +49 6241 88329

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

    Kosten

    Es falle keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Besuch der Förderschule, Sonderpädagogisches Gutachten, Inklusiver Unterricht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de