Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.
Online-Dienste
Reisegewerbekarte - Antrag
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit - Anzeige
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. die Stadtverwaltungen der kreisfreien und kreisangehörigen Städte Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sally Pauly
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Fax: 06531 54-107
Telefon Festnetz: 06531 54-121
E-Mail: s.pauly@bernkastel-kues.de
Frau Melanie Meisberger
Internet
Weitere Informationen
öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Melde- und Passwesen,
Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
Feuerwehr,
Soziale Angelegenheiten,
Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
erforderliche Unterlagen
Reisegewerbekarte
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Fristen
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.03.2021
Stichwörter
Handelsreisender, Anzeigepflicht, Ohne Bestellung, Unterhaltende Tätigkeit, Schausteller, Waren feilbieten, Handelsvertreter, Reisegewerbe, Vertreter, Reisegewerbekartenfreiheit, Haustürgeschäft, Reisegewerbekarte, Gewerbeanzeige, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekarte erweitern