wählbare Personen zur Europawahl
Sie können sich als Bewerberin oder Bewerber für die Europawahl aufstellen lassen, wenn Sie wählbar sind.
Beschreibung
Sie können sich in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat für das Europäische Parlament bewerben, wenn Sie wählbar sind. Die einzelnen Anforderungen hängen davon ab, ob Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Unionsbürgerin oder Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Beschreibung
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach
Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.
Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.
Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung
Kurzanleitung
- Sie klicken auf "Bürgerbüro"
-
Jetzt wählen Sie den Bereich:
Kfz-Angelegenheiten
Pass- und Ausweiswesen
Meldewesen
Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen) - Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
- Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
- Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:       08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Morbach - 1.4 Wahlen, Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:       08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:      08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:          08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument
Formulare
Voraussetzungen
Wählbare Deutsche oder wählbarer Deutscher:
Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie infolge Richterspruchs das aktive Wahlrecht oder die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Wählbare Unionsbürgerin oder wählbarer Unionsbürger:
Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, können Sie sich auch unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat des Europäischen Parlaments bewerben. Sie sind wählbar, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ihrem Herkunftsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Zudem sind Sie nicht wählbar, wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen infolge einer Einzelfallentscheidung in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Wählbarkeit für deutsche Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wird durch Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wählbarkeit nachgewiesen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die sich in der Bundesrepublik Deutschland bewerben, müssen ihre Wählbarkeit durch Bescheinigungen über den Wohnsitz oder den sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt sowie über den Nichtausschluss von der Wählbarkeit nachweisen.
Fristen
Es sind die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.04.2021
Stichwörter
Europawahl, Wählerin, Wahlen, Wahlbewerberin, Wahlbewerber, Wählbarkeit, wählbar, Wähler, Wahl