Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen

    Sie wollen eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie die Anzeige nur dann einreichen, wenn die Behörde Sie dazu auffordert.

    Online-Dienst

    Immissionsschutz Online

    ID: L100039_276901902

    Beschreibung

    Über die Plattform Immissionsschutz Online können Anlagenbetreiber Anzeigen und Auskünfte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz elektronisch an die Behörden übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Bus: 67
    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Internet

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllte Anzeige
    • Lageplan

    Voraussetzungen

    • Sie sind Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr oder einer Gleichstromanlage.
    • Ihre Anlage überquert oder liegt auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.
    • Ihre Anlage bedarf keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung nach anderen Rechtsvorschriften, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
    • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    2 Wochen (Sie müssen die Anzeige bis mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Datenblatt, Spannung, Leitungen, Kilovolt, Erdkabel, Hochspannungsmasten, elektromagnetische Felder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de