Schulzeugnis Ausstellung

    Schulzeugnis ausstellen

    SchülerInnen erhalten in jedem Schulhalbjahr ein Zeugnis über ihre Leistungen.

    Beschreibung

    Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.

    Zuständigkeit

    Die Zeugnisausgabe erfolgt zu den vorgesehenen Terminen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Abgangszeugnisse werden immer dann erteilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Schule zum regulären Zeitpunkt ohne Abschluss oder vorzeitig (z. B. wegen eines Wohnsitzwechsels) verlässt. Ein Antrag auf Erstellung eines Abgangszeugnisses ist auch dann nicht notwendig, da alle vom Schulbesuch abgemeldeten Schülerinnen und Schüler automatisch ein Abgangszeugnis erhalten.

    Ansprechpartner

    Gymnasium im Paul-von-Denis-Schulzentrum Schifferstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schulzentrum 1

    67105 Schifferstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06235 955410

    Fax: 06235 955439

    E-Mail: gym-schiff@freenet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Lise-Meitner-Gymnasium G8GTS

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 4

    67133 Maxdorf

    Kontakt

    Fax: 06237 9243351

    Telefon Festnetz: 06237 9243350

    Telefon Festnetz: 06237 9243352

    E-Mail: sekretariat@lmg8.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Integrierte Gesamtschule Mutterstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuhlbruderhofstr. 12

    67112 Mutterstadt

    Kontakt

    Fax: 06234 946255

    Telefon Festnetz: 06234 94620

    E-Mail: verwaltung@igs-mutterstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BBS Böhl-Iggelheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: -6324

    Telefon Festnetz: -6324

    Fax: NN

    E-Mail: NN

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zeugnisse werden zu den in den Schulordnungen vorgesehenen Zeitpunkten, in der Regel zum Ende des Schuhalbjahres und des Schuljahres, von den Schulen erstellt und den Schülerinnen und Schülern ausgegeben.        

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Halbjahreszeugnis, Abgangszeugnis, Schule, Abschlusszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English