Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag festsetzen

    Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.

    Beschreibung

    Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

    Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

    Online-Dienste

    Kindertagesbetreuung

    ID: L100039_248173342

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    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 27.07.2023 (von: Frank, Bernhild)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kindertagesbetreuung

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    Kindertagesbetreuung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätten Elternbeiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Eurener Str. 48a

    54294 Trier

    Gebäude 4

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: sowie nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2016 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 30.11.2023 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

    • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
    • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
    • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

    Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“

    Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

    Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Kosten

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Hinweise für Trier: Elternbeitrag festsetzen

    Elternbeiträge in Kindertagesstätten

    • werden für unter Zweijährige (Krippenkinder) und Kinder im Schulalter (Hortkinder) erhoben
    • die Berechnung richtet sich nach Familieneinkommen, Anzahl der Kinder im Haushalt sowie Art und Umfang des Betreuungsplatzes

    Elternbeiträge in Kindertagesstätten

    • werden für unter Zweijährige (Krippenkinder) und Kinder im Schulalter (Hortkinder) erhoben
    • die Berechnung richtet sich nach Familieneinkommen, Anzahl der Kinder im Haushalt sowie Art und Umfang des Betreuungsplatzes

    Bemerkungen

    Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden

    Unterstützende Institutionen

    Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 09.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Elternbeiträge, Kita-Gebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)