Elternbeitrag FestsetzungOnline erledigen

    Elternbeitrag festsetzen

    Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.

    Beschreibung

    Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schuldkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

    Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

    Online-Dienst

    Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    ID: L100039_276394026

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Heddesdorfer Str. 33-35

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-286

    Fax: +49 2631 802-450

    E-Mail: jugendamt@neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wegweiser Elternbeitrag

    Stichwörter

    Kitas

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

    Hinweise für Neuwied: Elternbeitrag

    Welche Unterlagen für Berechnung bzw. Übernahme des Elternbeitrags erfoderlich sind, entnehmen Sie dem Wegweiser.

    Formulare

    Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

    Hinweise für Neuwied: Elternbeitrag

    Die Erklärung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie online über den Online-Dienst " Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse" ausfüllen und beim Jugendamt der Stadt Neuwied einreichen. 

    Voraussetzungen

    Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

    • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
    • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
    • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

    Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise " Elternbeitrag-Übernahme"

    Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

    Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Kosten

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Hinweise für Neuwied: Elternbeitrag

    Kostenbeiträge der Eltern richten sich nach den aktuellen Richtlinien und der aktuellen Satzung.

    Bemerkungen

    Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden

    Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Kita-Gebühren, Elternbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English