Elternbeitrag festsetzen
Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.
Beschreibung
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schuldkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Online-Dienst
Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse
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Zuständigkeit
Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Jacobi
Telefon Festnetz: +49 2631 802-319
E-Mail: ajacobi@stadt-neuwied.de
Frau Marina Nonnen
Telefon Festnetz: +49 2631 802-371
E-Mail: mnonnen@stadt-neuwied.de
Frau Petra Pfefferkorn
Telefon Festnetz: +49 2631 802-421
E-Mail: ppfefferkorn@stadt-neuwied.de
Frau Anke Remagen
Telefon Festnetz: +49 2631 802-476
E-Mail: aremagen@stadt-neuwied.de
Internet
Formulare
Wegweiser Elternbeitrag
Stichwörter
Kitas
erforderliche Unterlagen
Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.
Hinweise für Neuwied: Elternbeitrag
Welche Unterlagen für Berechnung bzw. Übernahme des Elternbeitrags erfoderlich sind, entnehmen Sie dem Wegweiser.
Formulare
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Hinweise für Neuwied: Elternbeitrag
Die Erklärung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie online über den Online-Dienst " Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse" ausfüllen und beim Jugendamt der Stadt Neuwied einreichen.
Voraussetzungen
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
- Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
- die tägliche Betreuungszeit des Kindes
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise " Elternbeitrag-Übernahme"
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Bearbeitungsdauer
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Kosten
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Hinweise für Neuwied: Elternbeitrag
Kostenbeiträge der Eltern richten sich nach den aktuellen Richtlinien und der aktuellen Satzung.
Bemerkungen
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.12.2020
Stichwörter
Kita-Gebühren, Elternbeiträge