Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ÄnderungOnline erledigen

    Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderung anzeigen

    Jede Änderung der Betriebsstätte oder betrieblich genutzten Fahrzeuge betreffend, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu sind diverse Angaben notwendig. Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.

    Diese Anzeige kann sich positiv auf Ihre Beitragsschuld auswirken.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice .

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

    • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    • Beitragsnummer
    • Datumsangabe seit wann die Änderung gilt
    • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

    Formulare

    Nutzen Sie zur Mitteilung das Service-Portal des Beitragsservices

    Alle Formulare für Institutionen finden Sie hier:

    Voraussetzungen

    Betroffen von der Änderungsanzeige sind beispielsweise Änderung der Firmendaten wie Anzahl:

    • der Kraftfahrzeuge
    • der Beschäftigten
    • Hotel-/Gästezimmer
    • vermieteten Ferienwohnungen

    Diese haben Auswirkungen auf Ihren zu zahlenden Beitrag.

    Aber auch Änderungen der Anschrift, Zahlungsweisen oder anderen Firmendaten können Sie mit Hilfe des Service-Portals des Beitragsservice einfach mitteilen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderungen können Sie der zuständigen Stelle einfach online mitteilen.  

    Fristen

    Die neue Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, nach dem der Inhaber die Änderung angezeigt hat.

    Kosten

    Die zu entrichtende Gebühr ändert sich bei Änderungen in der Anzahl der Beschäftigen, Fahrzeuge; Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Radio, ZDF, Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühren, TV, Medien, ARD, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English