Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich AbmeldungOnline erledigen

    Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich abmelden

    Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.

    Beschreibung

    Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Geben Sie eine Betriebsstätte  auf, dann zeigen Sie dies der zuständigen Stelle an und melden sich somit von der Rundfunkbeitragspflicht ab.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice.

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Abmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

    • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    • Beitragsnummer
    • Datum des Endes des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
    • der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt

    Formulare

    Sie können Ihre Betriebsstätte Online über das Service -Portal abmelden

    Voraussetzungen

    Sie sind noch Inhaber einer Betriebsstätte oder beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge und setzen diese außer Betrieb.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie ein Unternehmen oder Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, denken Sie an die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag.

    Fristen

    Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ZDF, ARD, Rundfunkgebühren (Befreiung), GEZ, Rundfunkbeitrag, Radio, TV, Rundfunkgebühren, Rundfunkgebührenbefreiung, Medien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English