Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden
Beschreibung
Von Amtswegen erhält jeder Traubenerzeuger zum 30.11. des Erntejahres eine gesonderte Berechnung des Gesamthektarertrags seines Betriebes von der Landwirtschaftskammer. Möchte der Betrieb abweichend von dieser Berechnung seine Erntemenge vermarkten, so hat er bis zum 15. Januar des Folgejahres eine neue Berechnung zu erstellen und zu melden.
Online-Dienst
WeinInformationsPortal (WIP)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Adresse
Postanschrift
Postfach 1851
55508 Bad Kreuznach
Hausanschrift
Bahnhof Bad Kreuznach
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Öffnungszeiten
Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr
Kontakt
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Kreis Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen werden benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Voraussetzungen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
- jeweilige Gebietsverordnungen der Anbaugebiete
Fristen
Anzeigefrist: bis zum 15.01.2021
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 07.12.2020
Stichwörter
GHE, WIP, Hektar, Traubenertrag, Ertrag