Meldung der gesonderten Berechnung der Gesamthektarerträge Entgegennahme

    Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden

    Beschreibung

    Von Amtswegen erhält jeder Traubenerzeuger zum 30.11. des Erntejahres eine gesonderte Berechnung des Gesamthektarertrags seines Betriebes von der Landwirtschaftskammer. Möchte der Betrieb abweichend von dieser Berechnung seine Erntemenge vermarkten, so hat er bis zum 15. Januar des Folgejahres eine neue Berechnung zu erstellen und zu melden.

    Online-Dienst

    WeinInformationsPortal (WIP)

    ID: L100039_231996193

    Beschreibung

    Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Hilfe des WeinInformationsPortal (WIP) einen Online-Zugriff auf die Daten eines Betriebes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Loreley - Fachbereich 1 - Organisation & Finanzen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Friedrichstraße 12

    56338 Braubach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Dolkstraße 3

    56346 Sankt Goarshausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06771 919-0

    Fax: 06771 919-135

    E-Mail: rathaus@vg-loreley.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Loreley - Sachgebiet Organisation

    Adresse

    Besucheranschrift

    Dolkstraße 3

    56346 Sankt Goarshausen

    Besucheranschrift

    Friedrichstraße 12

    56338 Braubach

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06771 919-135

    Telefon Festnetz: 06771 919-0

    E-Mail: rathaus@vg-loreley.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen werden benötigt. Alle Daten werden online erfragt.

    Voraussetzungen

    • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
    • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    WIP, GHE, Hektar, Traubenertrag, Ertrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de