Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen
Beschreibung
Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen. Anpflanzungen, die ohne Genehmigung vorgenommen wurden, sind unzulässig und daher zu roden. Darüber hinaus werden sie mit Geldstrafen sanktioniert.
Online-Dienst
WeinInformationsPortal (WIP)
Beschreibung
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1851
55508 Bad Kreuznach
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Bad Kreuznach
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Öffnungszeiten
Montag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
00.00.KVMZ.04.41.02.02 Agrarförderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Harry Runkel (Fachbereichsleiter)
Internet
Voraussetzungen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/273 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
- Artikel 6 ff des Weingesetzes (WeinG)
- Artikel 1 ff der Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.12.2020
Stichwörter
Rodung, Rebfläche, Wiederbepflanzung, Rebe, Wein