Wiederbepflanzung von Rebflächen Genehmigung

    Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

    Als Winzerin oder Winzer müssen Sie vor einer Pflanzung eine Pflanzgenehmigung einholen.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine Pflanzung durchführen, müssen Sie eine Pflanzgenehmigung einholen.

    Führen Sie eine Pflanzung auf einer identischen Rebfläche wie die vorhergehende Rodung durch und besteht das dadurch entstandene Pflanzpotential noch, gilt die Pflanzung als genehmigt. Einen Antrag müssen Sie in diesem Fall nicht  stellen.

    Online-Dienst

    WeinInformationsPortal (WIP)

    ID: L100039_231996193

    Beschreibung

    Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Hilfe des WeinInformationsPortal (WIP) einen Online-Zugriff auf die Daten eines Betriebes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung zur Wiederanpflanzung von Rebflächen
    • Antrag auf Wechsel der Zielfläche (bei einer schon vorliegenden Genehmigung)

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Rodung einer Rebfläche durchgeführt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie auf dem Bescheid

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie vor der Bepflanzung einer Rebfläche einen Antrag auf Gehmigung einer Rebpflanzung.
    • Für das vereinfachte Verfahren ist es ausreichend, wenn Sie die Rodungs- und Pflanzmeldung anzeigen.
    • Nach abschließender Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid durch die zuständige Behörde.

    Fristen

    Sie dürfen erst mit der Bepflanzung einer Rebfläche beginnen, wenn Sie die Genehmigung erhalten haben. Ausnahme ist die Rodung und Pflanzung der gleichen Fläche, also die Genehmigung im vereinfachen Verfahren.

    Hierbei die fristgerechte Anzeige der Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung der EU-Weinbaukartei ausreichend.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Wird der Ihr Antrag nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet, gilt die Rebfläche als genehmigt.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Pflanzung ohne vorliegenden Bescheid führt zur ungenehmigten Rebfläche. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 26.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2020

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Stichwörter

    Weinbau, Anbaufläche, Genehmigungspotential, Weinberg, Zielflurstück, Pflanzgenehmigung, Pflanzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020