Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung

    Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

    Wenn Sie Qualitätswein, Sekt oder Perlwein herstellen oder abfüllen, benötigen Sie eine amtliche Prüfungsnummer. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine amtliche Prüfungsnummer, wenn Sie Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung) abfüllen oder vermarkten möchten.

    Die Qualitätsprüfung dient der Kontrolle der Kriterien der Produktspezifikation.

    Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    WeinInformationsPortal (WIP)

    ID: L100039_231996193

    Beschreibung

    Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Hilfe des WeinInformationsPortal (WIP) einen Online-Zugriff auf die Daten eines Betriebes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Zuständigkeit

    Den Antrag stellen Sie abhängig vom Ursprungsgebiet des Erzeugnisses an einer der fünf Prüfstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt
    • Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist sein
    • 3 Probeflaschen
    • Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für
      • füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
      • abgefüllten Qualitätswein b.A., Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer können Sie schriftlich oder online stellen.

    • Wenn Sie schriftlich beantragen wollen:
      • Als ersten Schritt lassen Sie bei einem zugelassenen Labor eine amtliche Analyse erstellen.
      • Den ausgefüllten Antrag geben Sie unterschrieben zusammen mit 3 Probeflaschen bei der zuständigen Prüfungsbehörde ab.
      • 2 Probeflaschen erhalten Sie versiegelt zur Aufbewahrung zurück. Eine Flasche bleibt zur Verkostung bei der Prüfstelle.
      • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in Papierform einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
    • Wenn Sie online beantragen wollen:
      • Über ein entsprechendes Landes-Portal erstellen Sie online einen Antrag für eine Prüfungsnummer. Die, durch ein zugelassenes Labor, erstellten Analysedaten fügen Sie dem Antrag änderungsgeschützt hinzut. Sie erhalten dann zum Herunterladen ein Dokument / Aufkleber zum Kennzeichnen und Zuordnen der Probeflaschen.
      • Die gekennzeichneten Probeflaschen geben Sie dann bei der zuständigen Prüfstelle ab.
      • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in elektronischer Form einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 2 Jahre (Aufbewahrungsfrist für Rückstellproben: 2 Jahre nach Erlass des Prüfungsbescheides)

    Geltungsdauer: 0 bis 3 Monate (Der Untersuchungsbefund soll nicht älter als 3 Monate sein.)

    Anhörungsfrist: 1 Monat (Wenn die zuständige Stelle fehlende Angaben bei Ihnen nachfordert, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nachreichen.)

    Geltungsdauer: 0 bis 3 Monate (Bei Fasswein müssen Sie die Abfüllung innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vornehmen.)

    Antragsfrist: 0 bis 2 Wochen (Bei der Abfüllung von Fasswein müssen Sie die Abfüllanzeige und Probeflaschen innerhalb von 2 Wochen nach der Abfüllung einreichen.)

    Antragsfrist: 0 bis 2 Wochen (Bei der Abfüllung von Teilfüllungen müssen Sie die Abfüllanzeige und Probeflaschen innerhalb von 2 Wochen nach der Abfüllung einreichen.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer ist abhängig von den Prüfintervallen der jeweiligen Prüfungsbehörde.

    Kosten

    Kostenhöhe: von 19 Euro bis variabel

    wegen der gestaffelten Mengengebühr ist die Kostenhöhe nach oben offen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 24.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2020

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Stichwörter

    Likörwein, geschützte Ursprungsbezeichnung, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bA, Ursprung, Ursprungsbezeichnung, amtliche Prüfnummer, Qualitätsperlwein bA, AP Nummer, bestimmte Anbaugebiete, Qualitätslikörwein bA, Traditionelle Begriffe, gU, Qualitätsprüfung Weinerzeugnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020