Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen
Wenn Sie Qualitätswein, Sekt oder Perlwein herstellen oder abfüllen, benötigen Sie eine amtliche Prüfungsnummer. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Sie benötigen eine amtliche Prüfungsnummer, wenn Sie Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung) abfüllen oder vermarkten möchten.
Die Qualitätsprüfung dient der Kontrolle der Kriterien der Produktspezifikation.
Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienst
WeinInformationsPortal (WIP)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Zuständigkeit
Den Antrag stellen Sie abhängig vom Ursprungsgebiet des Erzeugnisses an einer der fünf Prüfstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Adresse
Postanschrift
Postfach 1851
55508 Bad Kreuznach
Hausanschrift
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Öffnungszeiten
Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr
Kontakt
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors
Voraussetzungen
- Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt
- Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist sein
- 3 Probeflaschen
- Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für
- füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
- abgefüllten Qualitätswein b.A., Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer können Sie schriftlich oder online stellen.
- Wenn Sie schriftlich beantragen wollen:
- Als ersten Schritt lassen Sie bei einem zugelassenen Labor eine amtliche Analyse erstellen.
- Den ausgefüllten Antrag geben Sie unterschrieben zusammen mit 3 Probeflaschen bei der zuständigen Prüfungsbehörde ab.
- 2 Probeflaschen erhalten Sie versiegelt zur Aufbewahrung zurück. Eine Flasche bleibt zur Verkostung bei der Prüfstelle.
- Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in Papierform einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
- Wenn Sie online beantragen wollen:
- Über ein entsprechendes Landes-Portal erstellen Sie online einen Antrag für eine Prüfungsnummer. Die, durch ein zugelassenes Labor, erstellten Analysedaten fügen Sie dem Antrag änderungsgeschützt hinzut. Sie erhalten dann zum Herunterladen ein Dokument / Aufkleber zum Kennzeichnen und Zuordnen der Probeflaschen.
- Die gekennzeichneten Probeflaschen geben Sie dann bei der zuständigen Prüfstelle ab.
- Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in elektronischer Form einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 2 Jahre (Aufbewahrungsfrist für Rückstellproben: 2 Jahre nach Erlass des Prüfungsbescheides)
Geltungsdauer: 0 bis 3 Monate (Der Untersuchungsbefund soll nicht älter als 3 Monate sein.)
Anhörungsfrist: 1 Monat (Wenn die zuständige Stelle fehlende Angaben bei Ihnen nachfordert, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nachreichen.)
Geltungsdauer: 0 bis 3 Monate (Bei Fasswein müssen Sie die Abfüllung innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vornehmen.)
Antragsfrist: 0 bis 2 Wochen (Bei der Abfüllung von Fasswein müssen Sie die Abfüllanzeige und Probeflaschen innerhalb von 2 Wochen nach der Abfüllung einreichen.)
Antragsfrist: 0 bis 2 Wochen (Bei der Abfüllung von Teilfüllungen müssen Sie die Abfüllanzeige und Probeflaschen innerhalb von 2 Wochen nach der Abfüllung einreichen.)
Bearbeitungsdauer
Die Dauer ist abhängig von den Prüfintervallen der jeweiligen Prüfungsbehörde.
Kosten
Kostenhöhe: von 19 Euro bis variabel
wegen der gestaffelten Mengengebühr ist die Kostenhöhe nach oben offen
Weitere Informationen
- Deutsches Weininstitut
- Landwirtschaftskammer Rheinland-PfalzInformationen, Erläuterungen und Dokumente zum Download zur Qualitätsweinprüfung finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 24.09.2024
Stichwörter
Likörwein, geschützte Ursprungsbezeichnung, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bA, Ursprung, Ursprungsbezeichnung, amtliche Prüfnummer, Qualitätsperlwein bA, AP Nummer, bestimmte Anbaugebiete, Qualitätslikörwein bA, Traditionelle Begriffe, gU, Qualitätsprüfung Weinerzeugnisse