• Mülheim an der Mosel (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung

Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

Wenn Sie Qualitätswein, Sekt oder Perlwein herstellen oder abfüllen, benötigen Sie eine amtliche Prüfungsnummer. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung

Sie benötigen eine amtliche Prüfungsnummer, wenn Sie Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung) abfüllen oder vermarkten möchten.

Die Qualitätsprüfung dient der Kontrolle der Kriterien der Produktspezifikation.

Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Online-Dienst

WeinInformationsPortal (WIP)

ID: L100039_231996193

Beschreibung

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Hilfe des WeinInformationsPortal (WIP) einen Online-Zugriff auf die Daten eines Betriebes.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Version

Technisch erstellt am 04.12.2020

Technisch geändert am 13.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Zuständigkeit

Den Antrag stellen Sie abhängig vom Ursprungsgebiet des Erzeugnisses an einer der fünf Prüfstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Adresse

Postanschrift

Postfach 1851

55508 Bad Kreuznach

Hausanschrift

Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

55543 Bad Kreuznach

Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

Öffnungszeiten

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 671 793-0

Fax: +49 671 793199

E-Mail: info@lwk-rlp.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 22.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt
  • Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist sein
  • 3 Probeflaschen
  • Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für
    • füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
    • abgefüllten Qualitätswein b.A., Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer können Sie schriftlich oder online stellen.

  • Wenn Sie schriftlich beantragen wollen:
    • Als ersten Schritt lassen Sie bei einem zugelassenen Labor eine amtliche Analyse erstellen.
    • Den ausgefüllten Antrag geben Sie unterschrieben zusammen mit 3 Probeflaschen bei der zuständigen Prüfungsbehörde ab.
    • 2 Probeflaschen erhalten Sie versiegelt zur Aufbewahrung zurück. Eine Flasche bleibt zur Verkostung bei der Prüfstelle.
    • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in Papierform einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
  • Wenn Sie online beantragen wollen:
    • Über ein entsprechendes Landes-Portal erstellen Sie online einen Antrag für eine Prüfungsnummer. Die, durch ein zugelassenes Labor, erstellten Analysedaten fügen Sie dem Antrag änderungsgeschützt hinzut. Sie erhalten dann zum Herunterladen ein Dokument / Aufkleber zum Kennzeichnen und Zuordnen der Probeflaschen.
    • Die gekennzeichneten Probeflaschen geben Sie dann bei der zuständigen Prüfstelle ab.
    • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in elektronischer Form einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.

Fristen

Aufbewahrungsfrist: 2 Jahre (Aufbewahrungsfrist für Rückstellproben: 2 Jahre nach Erlass des Prüfungsbescheides)

Geltungsdauer: 0 bis 3 Monate (Der Untersuchungsbefund soll nicht älter als 3 Monate sein.)

Anhörungsfrist: 1 Monat (Wenn die zuständige Stelle fehlende Angaben bei Ihnen nachfordert, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nachreichen.)

Geltungsdauer: 0 bis 3 Monate (Bei Fasswein müssen Sie die Abfüllung innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vornehmen.)

Antragsfrist: 0 bis 2 Wochen (Bei der Abfüllung von Fasswein müssen Sie die Abfüllanzeige und Probeflaschen innerhalb von 2 Wochen nach der Abfüllung einreichen.)

Antragsfrist: 0 bis 2 Wochen (Bei der Abfüllung von Teilfüllungen müssen Sie die Abfüllanzeige und Probeflaschen innerhalb von 2 Wochen nach der Abfüllung einreichen.)

Bearbeitungsdauer

Die Dauer ist abhängig von den Prüfintervallen der jeweiligen Prüfungsbehörde.

Kosten

Kostenhöhe: von 19 Euro bis variabel

wegen der gestaffelten Mengengebühr ist die Kostenhöhe nach oben offen

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 24.09.2024

Version

Technisch erstellt am 07.12.2020

Technisch geändert am 13.01.2025

Stichwörter

Likörwein, geschützte Ursprungsbezeichnung, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bA, Ursprung, Ursprungsbezeichnung, amtliche Prüfnummer, Qualitätsperlwein bA, AP Nummer, bestimmte Anbaugebiete, Qualitätslikörwein bA, Traditionelle Begriffe, gU, Qualitätsprüfung Weinerzeugnisse

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020