Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen
Sie wollen Ihren Qualitätswein, -sekt und -perlwein vermarkten? Dann müssen Sie als Erzeuger zuvor eine sensorische und analytischen Prüfung der Beschaffenheit beantragen.
Beschreibung
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und -perlwein stellt der Erzeuger einen Antrag auf Prüfung hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit. Die Typizität und die weinrechtliche Beschaffenheit wird amtlich bestätigt.
Online-Dienst
WeinInformationsPortal (WIP)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1851
55508 Bad Kreuznach
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Bad Kreuznach
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Öffnungszeiten
Montag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Voraussetzungen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 10. Dezember 2018 (MinBI. S. 2) zur Durchführung der Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein, Likörwein und Schaumwein und das Verfahren der Herabstufungen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) vorbehalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.12.2020
Stichwörter
Perlwein, Prüfnummer, Prüfung, Qualitätswein, Beschaffenheit