Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen Bewilligung

    Umstrukturierungsbeihilfe beantragen

    Sie können für Ihre Rebflächen Umstrukturierungsbeihilfen beantragen.

    Beschreibung

    Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.

    Online-Dienst

    WeinInformationsPortal (WIP)

    ID: L100039_231996193

    Beschreibung

    Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Hilfe des WeinInformationsPortal (WIP) einen Online-Zugriff auf die Daten eines Betriebes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft und Weinbau (Ref. 71)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    • anbei der Link zu den Antragsformularen und der Richtlinie

    Voraussetzungen

    • Registrierung bei der Kreisverwaltung
    • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
    • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    • Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
    • Delegierte Verordnung (EU) 2022/126
    • Verordnung zur Änderung wein- und hopfenrechtlicher Bestimmungen
    • GAP-Strategieplan
    • weitere Rechtsgrundlagen siehe Richtlinie

    Verfahrensablauf

    Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai und September des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke. Mit Antrag Teil 2 im Januar wird die geplante Maßnahme angezeigt. Nach Durchführung erfolgt die Fertigstellungsmeldung. Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke (Rodungsbescheid). 

    Mit dem Antrag Teil 2 (im Januar des Pflanzjahres) wird die geplante Maßnahme angezeigt. Bei Flächen in einem Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im April des Jahres der Besitzeinweisung. 

    Nach Durchführung der Pflanzung erfolgt die Fertigstellungsmeldung an die Kreisverwaltung. 

    Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.

    Fristen

    Einreichung Teil 1: 31.05. un d 30.09.

    Einreichung Teil 2: 31.01.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Im Jahr vor der Pflanzung ist der Antrag Teil 1 (Rodungsantrag) zu stellen (01. bis 31.05.)

    Im Jahr der Pflanzung ist der Antrag Teil 2 zu stellen. Die Antragstellung ist vom 01. bis 31.01. Bei Flächen im Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im Jahr der Besitzeinweisung vom 01. - 30.04. 

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Rebe, Winzer, Umstrukturierung, Wein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English