Verkürzung der Prüffrist einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Genehmigung

    Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verkürzen

    Für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen können Sie im Einzelfall eine Verkürzung der Prüffrist beantragen.

    Beschreibung

    Die Verkürzung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für nachstehende Anlagen beantragen:

    • Aufzugsanlagen
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    • Druckanlagen
    • Kräne
    • Flüssiggasanlagen
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit

    • Dampfkesselanlagen

    Online-Dienst

    BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen

    ID: L100039_267792532

    Beschreibung

    BESI Online ist ein Service für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, die eine Erlaubnis der Behörde benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Krähe, Ronny)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit

    Bitte wenden Sie sich an die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
    • Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
    • Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
    • gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit

    • Angaben zur Wartung durch einen Fachmonteur beziehungsweise eine Fachfirma

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit

    • In Rheinland-Pfalz kann Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Verkürzung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
    • Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverkürzung oder eine Ablehnung der Prüffristverkürzung.

    Fristen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit

    In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverkürzung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand.: Gebühr ab 50.0 EUR bis 320.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 29.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Arbeitsmittel, Dampfkesselanlage, Druckanlage, Rohrleitungsanlage, Druckbehälteranlage, Anlage explosionsgefährdete Bereiche, Gasfüllanlage, Füllstelle, Verkürzung, Tankstelle, Lageranlage, Flüssiggasanlage, Betrieb, Aufzugsanlage, Füllanlage, maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik, Flugfeldbetankungsanlage, Kran

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)