Gewährleistung der Betriebssicherheit - Befähigte Personen zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände anerkennen lassen
Sie benötigen eine behördliche Anerkennung, wenn Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten durchführen möchten.
Beschreibung
Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Online-Dienst
BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd).
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Bitte wenden Sie sich an das Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd).
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Angaben zum Antragsteller
- Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
- Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
- Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
- Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
- soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
Angaben zur befähigten Person
- Vor- und Zuname
- Geburtstag und –ort
- Beruf
- Privatanschrift des Bewerbers
- Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
- Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
- Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
- Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustauschen
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
- Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit
Außerdem:
- Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
- Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung
Freistellungserklärung:
- Freistellungserklärung gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Freistellungserklärung:
- Freistellungserklärung gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Formulare sind vorhanden und können Sie als Antragstellender bei der SGD Nord / SGD Süd erhalten.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Formulare sind vorhanden und können Sie als Antragstellender bei der SGD Nord / SGD Süd erhalten.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
- Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
- Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
- Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
- Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 3.2 BetrSichV zu §§15 f. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO)
- Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Rechtsbehelf
Widerspruch:
- Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes ist schriftlich, formlos zustellen.
- Soweit die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, wird diese gegebenenfalls unter Auflagen ausgesprochen.
- Der Anerkennungsbescheid ergeht schriftlich.
Für die Anerkennung kann in Rheinland-Pfalz eine Arbeitsmappe bei der zuständigen Behörde (SGD Nord. SGD Süd, Zentralreferat Gewerbeaufsicht) angefordert werden, die für Antragsstellung Formblätter enthält und die darüberhinausgehenden erforderlichen Angaben beschreibt.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erfolgt eine Inspektion vor Ort zur Überprüfung der Instandhaltungs- und Prüfvorgänge.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Für die Anerkennung kann in Rheinland-Pfalz eine Arbeitsmappe bei der zuständigen Behörde (SGD Nord. SGD Süd, Zentralreferat Gewerbeaufsicht) angefordert werden, die für Antragsstellung Formblätter enthält und die darüberhinausgehenden erforderlichen Angaben beschreibt.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erfolgt eine Inspektion vor Ort zur Überprüfung der Instandhaltungs- und Prüfvorgänge.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
2 bis 4 Wochen
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gebühr ab 200.0 EUR bis 800.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Gebühr ab 200.0 EUR bis 800.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:
Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 29.03.2023
Stichwörter
Regelvorrichtungen, ATEX-Richtlinie, Ex-Motoren, Füllstelle, Explosionsschutz, Ex-Pumpen, Ex-Geräte, Sicherheitsvorrichtung, zur Prüfung befähigte Person, Ex-Schutzarten, Instandsetzung des Explosionsschutzes, Schutzsysteme, Flugfeldbetankungsanlage, Flüssiggasanlage, Füllanlage, Kontrollvorrichtung, Geräte, Instandsetzung, Anerkennung, Befähigte Person, Tankstelle, 2014/34/EU, Behördliche Anerkennung, Gasfüllanlage, Instandsetzung von Ex-Geräten