Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Unfall

    Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

    Unfälle mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei welchen ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

    Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln

    • Aufzugsanlagen
    • Druckanlagen
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    • Kräne
    • Flüssiggasanlagen
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

    • Dampfkesselanlagen
    • Pneumatische Pressen

    Online-Dienst

    BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen

    ID: L100039_267792532

    Beschreibung

    BESI Online ist ein Service für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, die eine Erlaubnis der Behörde benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Krähe, Ronny)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

    Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

    Bitte wenden Sie Sich an die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd).

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:

    • Adresse des Unternehmens
    • Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
    • Datum des Ereignisses
    • Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
    • Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
    • Beteiligtes Arbeitsmittel
    • einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
    • einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
    • Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos)bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen

    Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:

    • Gefährdungsbeurteilung
    • Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
    • Angaben zu den verantwortlichen Personen
    • Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
    • Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
    • Betriebsanweisung

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

    • Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
    • es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
      • Aufzugsanlagen
      • Druckanlagen
      • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
      • Kräne
      • Flüssiggasanlagen
      • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.

    Fristen

    Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

    Schnellstmögliche Bearbeitung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Unterstützende Institutionen

    Polizei, Berufsgenossenschaften, zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 29.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Druckanlage, Füllanlage, Flugfeldbetankungsanlage, Kran, Gasfüllanlage, Druckbehälteranlage, Anlage explosionsgefährdete Bereiche, Flüssiggasanlage, überwachungsbedürftige Anlage, Dampfkesselanlage, Schadensfall, maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik, Tankstelle, Aufzugsanlage, Rohrleitungsanlage, Lageranlage, Füllstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)