Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen
Unfälle mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei welchen ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
- Dampfkesselanlagen
- Pneumatische Pressen
Online-Dienst
BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd)
Zuständigkeit
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Bitte wenden Sie Sich an die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd).
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
- Adresse des Unternehmens
- Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
- Datum des Ereignisses
- Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
- Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
- Beteiligtes Arbeitsmittel
- einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
- einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
- Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos)bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen
Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:
- Gefährdungsbeurteilung
- Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
- Angaben zu den verantwortlichen Personen
- Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
- Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
- Betriebsanweisung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
- Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
- es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.
Fristen
Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Schnellstmögliche Bearbeitung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Unterstützende Institutionen
Polizei, Berufsgenossenschaften, zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 29.03.2023
Stichwörter
Druckanlage, Füllanlage, Flugfeldbetankungsanlage, Kran, Gasfüllanlage, Druckbehälteranlage, Anlage explosionsgefährdete Bereiche, Flüssiggasanlage, überwachungsbedürftige Anlage, Dampfkesselanlage, Schadensfall, maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik, Tankstelle, Aufzugsanlage, Rohrleitungsanlage, Lageranlage, Füllstelle