Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung durchführen

    Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

    Beschreibung

    Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

    Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird.

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    ID: L100039_287437409

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    Technisch erstellt am 06.08.2024

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Übernahme der Schülerfahrkosten Sekundarstufe II an IGS, Gymnasium, BBS und Realschule plus (HBF I und HBF II, FOS)

    ID: L100039_287488172

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    Technisch erstellt am 07.08.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Übernahme von Schülerfahrkosten Berufsbildende Schule (BVJ, BF I und BF II)

    ID: L100039_287488171

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    Technisch erstellt am 07.08.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Übernahme von Schülerfahrkosten Grundschule, Förderschule und Realschule Plus

    ID: L100039_287488170

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    Technisch erstellt am 07.08.2024

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Übernahme von Schülerfahrkosten Kindergarten

    ID: L100039_287488173

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    Technisch erstellt am 07.08.2024

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Übernahme von Schülerfahrkosten Sekundarstufe I an IGS und Gymnasium

    ID: L100039_287488169

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    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Schülerbeförderung ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.   

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.02.22.01.07 Schülerbeförderung/freigestellter Schülerverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2022

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.

    Formulare

    Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.   

    Voraussetzungen

    Der Schulweg ist für die Schülerin oder den Schüler nicht zumutbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei den weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist.

    Der Anspruch auf Schülerbeförderung bezieht sich auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.    

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Schülerbeförderung sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.    

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 23.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2020

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schülerbeförderung, Schulweg, Schülerzeitkarten, Fahrtkostenerstattung, Schülerfahrtkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020