Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

    Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) wurde in der Verbandsgemeinde Landstuhl eine weitere Leistung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt und damit die Möglichkeit geschaffen, sich nach einem Zuzug oder Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde einfach und bequem von zu Hause aus digital an- oder umzumelden.

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist aufgrund des Sicherheitsniveaus des Dienstes die Identifikation über die BundID (auch bekannt als Nutzerkonto Bund oder künftig DeutschlandID) erforderlich. Dafür bedarf es eines Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, der Installation der AusweisApp sowie eines aktivierten BundID-Kontos. Der Online-Dienst ist eingebettet in die Informationsplattform www.wohnsitzanmeldung.de, auf der sich auch alle relevanten Informationen zur Identifikation und weiteren Voraussetzung finden und wurde im Rahmen eines länder- und ressortübergreifenden Digitalisierungsprojektes unter Leitung der Senatskanzlei Hamburg nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (auch bekannt als EfA-Prinzip) realisiert.

    Mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung kann erstmals sicher, datenschutzkonform und einfach nachvollziehbar der gesamte Ummeldungsprozess von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses bequem von zu Hause angestoßen und Ende-zu-Ende digital abgewickelt werden. Die Zusendung der geänderten Adressaufkleber erfolgt postalisch. Das spart Zeit, die bei einem Umzug ohnehin immer knapp bemessen ist und ermöglicht eine bessere Nutzung der Ressourcen in unserem Meldeamt.

    Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) wurde in der Verbandsgemeinde Landstuhl eine weitere Leistung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt und damit die Möglichkeit geschaffen, sich nach einem Zuzug oder Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde einfach und bequem von zu Hause aus digital an- oder umzumelden.

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist aufgrund des Sicherheitsniveaus des Dienstes die Identifikation über die BundID (auch bekannt als Nutzerkonto Bund oder künftig DeutschlandID) erforderlich. Dafür bedarf es eines Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, der Installation der AusweisApp sowie eines aktivierten BundID-Kontos. Der Online-Dienst ist eingebettet in die Informationsplattform www.wohnsitzanmeldung.de, auf der sich auch alle relevanten Informationen zur Identifikation und weiteren Voraussetzung finden und wurde im Rahmen eines länder- und ressortübergreifenden Digitalisierungsprojektes unter Leitung der Senatskanzlei Hamburg nach dem "Einer-für-Alle-Prinzip" (auch bekannt als EfA-Prinzip) realisiert.

    Mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung kann erstmals sicher, datenschutzkonform und einfach nachvollziehbar der gesamte Ummeldungsprozess von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses bequem von zu Hause angestoßen und Ende-zu-Ende digital abgewickelt werden. Die Zusendung der geänderten Adressaufkleber erfolgt postalisch. Das spart Zeit, die bei einem Umzug ohnehin immer knapp bemessen ist und ermöglicht eine bessere Nutzung der Ressourcen in unserem Meldeamt.

    Online-Dienst

    Neues Zuhause? Jetzt online anmelden!

    ID: L100039_289303466

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2024 (von: Webservice, VG_Landstuhl)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, VG_Landstuhl)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

    Sofern sich die Hauptwohnung im Gebiet der Verbandsgemeinde Landstuhl befindet, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl. Sie haben unter dem nachfolgenden Link die Möglichkeit einen Termin online zu vereinbaren.

    Sofern sich die Hauptwohnung im Gebiet der Verbandsgemeinde Landstuhl befindet, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl. Sie haben unter dem nachfolgenden Link die Möglichkeit einen Termin online zu vereinbaren.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnstraße 80

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@landstuhl.de

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    Fax: 06371 83-101

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2023 (von: Webservice, VG_Landstuhl)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Landstuhl)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anmeldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnsitzabmeldung, Einwohnerwesen, Wohnsitz ummelden, Ummeldebestätigung, Wohnsitzwechsel, Anmeldung, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzanmeldung, Meldewesen, Wohnsitz, ummelden, Umzug, Anmeldebestätigung, Hauptwohnsitz, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Ummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)