Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Hinweise für Kirchberg (Hunsrück): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kirchberg

    Anmeldung bei Zuzug von außerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg

    Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller umzumeldenden Personen
    • Stammbuch
    • Geburts- oder Abstammungsurkunde für minderjährige Kinder
    • bei Anmeldung von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      Einverständniserklärung des Elternteiles, bei dem das Kind nicht lebt
    • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
      (bei Einzug in eine Mietwohnung ist die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter auszufüllen,
       im Falle einer Untervermietung ist die Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter auszufüllen und
       bei Bezug der Immobilie durch den Eigentümer selbst füllt der Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst aus).
    • Beim erstmaligen Zuzug in den Bereich der Verbandsgemeinde Kirchberg kann die Anmeldung nur persönlich durchgeführt werden.
    • Bei erneutem Zuzug von außerhalb kann die An- bzw. Ummeldung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die hierfür erforderliche Vollmacht können Sie hier herunterladen. Neben der ausgefüllten Vollmacht wird der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person sowie der Personalausweis/Reisepass der umzumeldenden Person benötigt.

    Ummeldung innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg

    Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

    • Personalausweis, Reisepass (nur bei Wohnortwechsel) oder Kinderreisepass aller umzumeldenden Personen
    • bei Ummeldung von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      Einverständniserklärung des Elternteiles, bei dem das Kind nicht lebt
    • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
      (bei Einzug in eine Mietwohnung ist die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter auszufüllen,
      im Falle einer Untervermietung ist die Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter auszufüllen und
      bei Bezug der Immobilie durch den Eigentümer selbst füllt der Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst aus).
    • Die Ummeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die hierfür erforderliche Vollmacht können Sie hier herunterladen. Neben der ausgefüllten Vollmacht wird der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person sowie der Personalausweis/Reisepass der umzumeldenden Person benötigt.

    Anmeldung bei Zuzug von außerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg

    Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller umzumeldenden Personen
    • Stammbuch
    • Geburts- oder Abstammungsurkunde für minderjährige Kinder
    • bei Anmeldung von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      Einverständniserklärung des Elternteiles, bei dem das Kind nicht lebt
    • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
      (bei Einzug in eine Mietwohnung ist die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter auszufüllen,
       im Falle einer Untervermietung ist die Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter auszufüllen und
       bei Bezug der Immobilie durch den Eigentümer selbst füllt der Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst aus).
    • Beim erstmaligen Zuzug in den Bereich der Verbandsgemeinde Kirchberg kann die Anmeldung nur persönlich durchgeführt werden.
    • Bei erneutem Zuzug von außerhalb kann die An- bzw. Ummeldung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die hierfür erforderliche Vollmacht können Sie hier herunterladen. Neben der ausgefüllten Vollmacht wird der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person sowie der Personalausweis/Reisepass der umzumeldenden Person benötigt.

    Ummeldung innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg

    Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

    • Personalausweis, Reisepass (nur bei Wohnortwechsel) oder Kinderreisepass aller umzumeldenden Personen
    • bei Ummeldung von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
      Einverständniserklärung des Elternteiles, bei dem das Kind nicht lebt
    • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
      (bei Einzug in eine Mietwohnung ist die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter auszufüllen,
      im Falle einer Untervermietung ist die Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter auszufüllen und
      bei Bezug der Immobilie durch den Eigentümer selbst füllt der Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst aus).
    • Die Ummeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die hierfür erforderliche Vollmacht können Sie hier herunterladen. Neben der ausgefüllten Vollmacht wird der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person sowie der Personalausweis/Reisepass der umzumeldenden Person benötigt.

    Online-Dienst

    Neues Zuhause? Jetzt online anmelden!

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2024 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Marktplatz 5

    55481 Kirchberg (Hunsrück)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@kirchberg-hunsrueck.de

    Telefon Festnetz: 06763 910-0

    Fax: 06763 910-429

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anmeldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnsitzabmeldung, Einwohnerwesen, Wohnsitz ummelden, Ummeldebestätigung, Wohnsitzwechsel, Anmeldung, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzanmeldung, Meldewesen, Wohnsitz, ummelden, Umzug, Anmeldebestätigung, Hauptwohnsitz, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Ummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)