Änderung der Hauptwohnung
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
Sofern Sie selbst die Wohnungsanmeldung nicht persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss folgende Unterlagen mitbringen:
- vorausgefüllten Meldeschein
- Vollmacht
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder KFZ-Schein)
Dies funktioniert jedoch nicht, wenn sie sich erstmalig aus dem Ausland bei uns anmelden.
Sofern Sie selbst die Wohnungsanmeldung nicht persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss folgende Unterlagen mitbringen:
- vorausgefüllten Meldeschein
- Vollmacht
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder KFZ-Schein)
Dies funktioniert jedoch nicht, wenn sie sich erstmalig aus dem Ausland bei uns anmelden.
Online-Dienst
Wohnsitz An- und Ummeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Baulig
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
E-Mail: simone.baulig@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-108
Frau Allyson Sievert
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2637 913-148
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: Allyson.Sievert@vgwthurm.de
Frau Katharina Pertoldi
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
E-Mail: katharina.pertoldi@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-149
Frau Julia Pürling
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
E-Mail: julia.puerling@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-113
Telefon Festnetz: 02637 913-155
Frau Alexandra Gerhards
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-109
E-Mail: alexandra.gerhards@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Pürling
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-113
E-Mail: julia.puerling@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-155
Frau Allyson Sievert
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Postfach 1263
56572 Weißenthurm
E-Mail: Allyson.Sievert@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: +49 2637 913-148
Fax: +49 2637 913-100
Frau Katharina Pertoldi
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Telefon Festnetz: 02637 913-149
E-Mail: katharina.pertoldi@vgwthurm.de
Frau Simone Baulig
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Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-108
E-Mail: simone.baulig@vgwthurm.de
Frau Alexandra Gerhards
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E-Mail: alexandra.gerhards@vgwthurm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Fristen
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020
Stichwörter
Anmeldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnsitzabmeldung, Einwohnerwesen, Wohnsitz ummelden, Ummeldebestätigung, Wohnsitzwechsel, Anmeldung, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzanmeldung, Meldewesen, Wohnsitz, ummelden, Umzug, Anmeldebestätigung, Hauptwohnsitz, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Ummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde