Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

    Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

    Beschreibung

    Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie

    • Pflanzenschutzmittel anwenden,
    • über den Pflanzenschutz beraten oder
    • Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.

    Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.

    Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

    Sie dürfen nur

    • Pflanzenschutzmittel anwenden,
    • über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG beraten, oder
    • Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen,

    wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen.

    Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie mit Hilfe der bundesweiten Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inkl. Beratung.

    Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

    Die erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Kostenübernahmeerklärung) können Sie im Antragsverfahren online hochladen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Antragsteller mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.

    Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bescheid mit der Anerkennung der Sachkunde. Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugestellt.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Sie dürfen nur

    • Pflanzenschutzmittel anwenden,
    • über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG beraten, oder
    • Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen,

    wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen.

    Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie mit Hilfe der bundesweiten Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inkl. Beratung.

    Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

    Die erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Kostenübernahmeerklärung) können Sie im Antragsverfahren online hochladen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Antragsteller mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.

    Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bescheid mit der Anerkennung der Sachkunde. Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugestellt.

    Online-Dienst

    Pflanzenschutz – Sachkundenachweis - Online

    ID: L100039_238350823

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2021

    Technisch geändert am 28.09.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

    Die zuständige Behörde für Weinbau und Gartenbau ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz.

    Zuständigkeit

    Für Landwirtschaft und Forstwirtschaft wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

    Für Weinbau und Gartenbau wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kreis Westerwaldkreis

    Aktuelles

    Der Landkreis Westerwaldkreis mit der Kreisverwaltung Westerwaldkreis umfasst die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Selters (Westerwald), Wallmerod, Westerburg und Wirges.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Peter-Altmeier-Platz 1

    56410 Montabaur

    Kontakt

    E-Mail: kreisverwaltung@westerwaldkreis.de

    Telefon Festnetz: 02602 124-0

    Fax: 02602 124-238

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2022

    Technisch geändert am 11.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
    • Zeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates
    • falls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
    • gegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängerin
    • gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein

    Voraussetzungen

    Die Sachkunde weisen Sie

    • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss (z.B. Landwirt, Winzer, Gärtner, u.a.) oder
    • einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (z.B. im Rahmen eines Sachkundelehrgangs) oder
    • mit einem Zeugnis über ein anerkanntes Studium, ggf. i.V.m. einer zusätzlichen Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
    • mit einer gültigen Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden nach.

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Die Sachkunde weisen Sie

    • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss (z.B. Landwirt, Winzer, Gärtner, u.a.) oder
    • einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (z.B. im Rahmen eines Sachkundelehrgangs) oder
    • mit einem Zeugnis über ein anerkanntes Studium, ggf. i.V.m. einer zusätzlichen Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
    • mit einer gültigen Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden nach.

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
    • Sie können den Antrag mit oder ohne Registrierung stellen. Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie den Antrag online ab.
    • Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht hochladen können, können Sie sie alternativ per Post an die zuständige Stelle senden.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Sie erhalten die Sachkundenachweis-Karte.

    Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.

    Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung versendet die Behörde den Sachkundenachweis an die den Antrag stellende Person.

    Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.

    Der Antrag hierfür ist online zu stellen unter www.pflanzenschutz-skn.de. (Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen). Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Anwendung" beinhaltet das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.

    Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie uns die Kopie per Post an die jeweilige Dienststell.

    Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, benötigen zusätzlich einen deutschen Sachkundenachweis.

    Die Beantragung des deutschen Sachkundenachweises ist aus technischen Gründen über die Online-Datenbank nicht möglich.

    Bitte wenden Sie sich direkt an den Pflanzenschutzdienst bzw. der für die Antragstellung zuständigen Stelle in dem Bundesland, wo Sie tätig werden wollen.

    Hierzu können Sie den Dienststellenfinder auf der Homepage nutzen.

    Altsachkundige bzw. Neusachkundige, deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz.
    Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 4 - 6 Wochen bearbeitet.

    Sie erhalten einen Bescheid und eine Rechnung über 30 Euro (bei ausländischen Zeugnissen 40 Euro).
    Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern.
    Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen.

    Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten beantragen den deutschen Sachkundenachweis beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, beim DLR Rheinpfalz für Weinbau und Gartenbau.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung versendet die Behörde den Sachkundenachweis an die den Antrag stellende Person.

    Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.

    Der Antrag hierfür ist online zu stellen unter www.pflanzenschutz-skn.de. (Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen). Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Anwendung" beinhaltet das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.

    Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie uns die Kopie per Post an die jeweilige Dienststell.

    Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, benötigen zusätzlich einen deutschen Sachkundenachweis.

    Die Beantragung des deutschen Sachkundenachweises ist aus technischen Gründen über die Online-Datenbank nicht möglich.

    Bitte wenden Sie sich direkt an den Pflanzenschutzdienst bzw. der für die Antragstellung zuständigen Stelle in dem Bundesland, wo Sie tätig werden wollen.

    Hierzu können Sie den Dienststellenfinder auf der Homepage nutzen.

    Altsachkundige bzw. Neusachkundige, deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz.
    Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 4 - 6 Wochen bearbeitet.

    Sie erhalten einen Bescheid und eine Rechnung über 30 Euro (bei ausländischen Zeugnissen 40 Euro).
    Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern.
    Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen.

    Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten beantragen den deutschen Sachkundenachweis beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, beim DLR Rheinpfalz für Weinbau und Gartenbau.

    Fristen

    Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen

    2 bis 8 Wochen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    2 bis 8 Wochen

    Kosten

    Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.

    Gebühr 30,00 EUR

    Gebühr 30,00 EUR

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Gebühr 30,00 EUR

    FAQ

    Was bedeuten die Antragsarten "Anwendung" und "Abgabe"?

    • "Anwendung" = Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln.
    • "Abgabe" = Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Dem Antrag ist die Kopie des Zeugnisses beizufügen, mit welchem die Sachkunde im Pflanzenschutz (Gesellenbrief, Sachkundezeugnis, etc.) erlangt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 12.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2020

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel, Sachkunde, Pflanzenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020