Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

    Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

    Beschreibung

    Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie

    • Pflanzenschutzmittel anwenden,
    • über den Pflanzenschutz beraten oder
    • Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.

    Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.

    Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

    Online-Dienst

    Pflanzenschutz – Sachkundenachweis - Online

    ID: L100039_238350823

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2021

    Technisch geändert am 28.09.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

    Die zuständige Behörde für Weinbau und Gartenbau ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz.

    Zuständigkeit

    Für Landwirtschaft und Forstwirtschaft wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

    Für Weinbau und Gartenbau wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
    • Zeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates
    • falls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
    • gegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängerin
    • gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
    • Sie können den Antrag mit oder ohne Registrierung stellen. Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie den Antrag online ab.
    • Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht hochladen können, können Sie sie alternativ per Post an die zuständige Stelle senden.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Sie erhalten die Sachkundenachweis-Karte.

    Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten beantragen den deutschen Sachkundenachweis beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, beim DLR Rheinpfalz für Weinbau und Gartenbau.

    Fristen

    Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen

    Kosten

    Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.

    Gebühr 30.0 EUR

    FAQ

    Was bedeuten die Antragsarten "Anwendung" und "Abgabe"?

    • "Anwendung" = Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln.
    • "Abgabe" = Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Dem Antrag ist die Kopie des Zeugnisses beizufügen, mit welchem die Sachkunde im Pflanzenschutz (Gesellenbrief, Sachkundezeugnis, etc.) erlangt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 17.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2020

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutz, Sachkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020