Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre bestehende Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung verlängern
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung wird für die Dauer des Forschungsvorhabens verlängert.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde
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zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von  Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr  unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist montags und mittwochs geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de .  Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heidi Lukard
Hausanschrift
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Frau Stefanie Diehl
Hausanschrift
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-545
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Marius Hach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-534
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Sandra Kehrer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-916
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Allgemeines Aufenthaltsrecht
BuchstabenA - B06233 89 517Buchstaben
C - K06233 89 916
BuchstabenL - Z06233 89 545
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
BuchstabenKf - Z 06233 89 755
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de
Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht
BuchstabenA - L06233 89 406BuchstabenM - Z06233 89 567
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de
Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen
Kontakt
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Herr Marius Hach
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E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-534
Fax: 06233 89-15394
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Frau Heidi Lukard
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Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Frau Stefanie Diehl
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Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-545
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
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Weitere Informationen
Allgemeines Aufenthaltsrecht
BuchstabenA - B06233 89 517Buchstaben
C - K06233 89 916
BuchstabenL - Z06233 89 545
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Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
BuchstabenKf - Z 06233 89 755
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de
Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht
BuchstabenA - L06233 89 406BuchstabenM - Z06233 89 567
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de
Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Bestehender Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Foto
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens
- Mietvertrag
- Nachweise zum Lebensunterhalt (inkl. 3 Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder andere Nachweise zu Integrationsanstrengungen
Formulare
- Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte nach § 18d Absatz 6 Aufenthaltsgesetz
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind an einer Forschungseinrichtung tätig.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Bei der Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs durch die Ausländerbehörde: Sie können erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen oder der Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Gespräch in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variiert je nach Behörde
Fristen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für Forscher, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge o.ä. anerkannt sind
Antragsfrist: 0 bis 8 Wochen (spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung)
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen
Kosten
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte:
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für Forscher, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge o.ä. anerkannt sind
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: Gebühr 96.0 EUR
für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: Gebühr 93.0 EUR
Weitere Informationen
- Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (deutsch):
https://www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/AnerkennungForschungseinrichtungen/Aufenthaltstitel/aufenthaltstitel.html - Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (englisch)
https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Arbeit/Wissenschaftler/wissenschaftler-node.html - Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung Telefon: 030 1815-1111
- Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 15.07.2020
Stichwörter
Fachkraft, Beschleunigtes Fachkräfteverfahre, Erwerbstätigkeit, Behörde, Öffentlicher Dienst, Deutscher Dienstherr, Zuwanderung, Beschäftigungserlaubnis, Verbeamtung, Einreise, Sonstige Beschäftigungszwecke, Arbeitserlaubnis, Amt, Beamtenverhältnis, Einwanderung