Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
Wenn Sie als forschende Person an einer deutschen Forschungseinrichtung tätig sein wollen und bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates zum Zweck der Forschung besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
Beschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn Sie einen für die Dauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung besitzen.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Forschungsvorhabens, aber höchstens für ein Jahr erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre. Änderungen des Forschungsvorhabens während des Aufenthalts führen nicht zum Wegfall dieser Berechtigung.
Wird der Antrag auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts im Bundesgebiet gestellt und ist der Aufenthaltstitel des anderen Mitgliedstaats weiterhin gültig, gelten der Aufenthalt und die Beschäftigung im Bundesgebiet ab der Einreise für bis zu 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen als erlaubt, bevor über Ihren Antrag entschieden wird.
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zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde oder
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde oder
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Aimelie Paris
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6418
E-Mail: aimelie.paris@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-418
Frau Michaela Hehl
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6419
Telefon Festnetz: 02603 972-419
E-Mail: michaela.hehl@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michelle Crecelius
Hausanschrift
E-Mail: michelle.crecelius@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6416
Telefon Festnetz: 02603 972-416
Frau Eldina Prelic
Besucheranschrift
E-Mail: eldina.prelic@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6417
Telefon Festnetz: 02603 972-417
Herr Danny Haxel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-128
E-Mail: danny.haxel@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6128
Herr Jonas Müller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-524
Fax: 02603 972-6524
E-Mail: jonas.mueller@rhein-lahn.rlp.de
Herr Daniel Fischer
Besucheranschrift
E-Mail: daniel.fischer@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-427
Fax: 02603 972-6427
Herr Dirk Himberger
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6127
Telefon Festnetz: 02603 972-127
E-Mail: dirk.himberger@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jolina Zöller
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-527
E-Mail: jolina.zoeller@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6527
Frau Melina Gerharz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-319
Fax: 02603 972-6319
E-Mail: melina.gerharz@rhein-lahn.rlp.de
Frau Meike Eckel
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6431
E-Mail: meike.eckel@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-431
Frau Amina Mussa
Besucheranschrift
E-Mail: amina.mussa@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6344
Telefon Festnetz: 02603 972-344
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto
- Gültiger Aufenthaltstitel des EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie 2016/801
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Mietvertrag
Formulare
- Ausländerbehördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Sie besitzen einen für die Dauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie (EU) 2016/801.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung in Deutschland abgeschlossen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Der Antrag kann auch bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden, der Ihren Antrag an die zuständige Ausländerbehörde weiterleitet.
Fristen
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.
Wenn Sie sich bereits als Forscher oder Forscherin in Deutschland im Rahmen der kurzfristigen Mobilität aufhalten, ist der Antrag spätestens 30 Tage vor Ablauf Ihres erlaubten Aufenthalts in Deutschland zu stellen. - Widerspruchsmonat: 1 Monat
Antragsfrist: 0 bis 8 Wochen (Beantragung spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für mobile Forscher
Antragsfrist: 0 bis 8 Wochen (Beantragung spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.)
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen.
Kosten
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher: EUR 100
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher : Gebühr 100.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für mobile Forscher
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher : Gebühr 100.0 EUR
Weitere Informationen
- Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr - Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher (deutsch):
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetWissenschaftler/mobilitaet-wissenschaftler-node.html - Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (englisch):
https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetWissenschaftler/mobilitaet-wissenschaftler-node.html
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 15.07.2020
Stichwörter
Mobile Forscher, BamF, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Forschungseinrichtung, Aufnahmevereinbarung, Aufenthalt, Richtlinie(EU) 2016/801, Aufenthaltserlaubnis, Forscher, Forschung