Häusliche Pflege Kosten bei Verhinderung der Pflegeperson übernehmen
Wenn Angehörige, die sonst immer pflegen, verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
Beschreibung
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfallen, können Sie eine Ersatzpflege beantragen. Diese Leistungen der Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden.
Verhinderungspflege wird nicht gewährt, wenn die pflegebedürftige Person - bevor der Vertretungsfall eingetreten ist - ausschließlich über einen Pflegedienst betreut wurde.
Die Verhinderungspflege kann ein ambulanter Pflegedienst übernehmen, oder eine vertraute Person (Angehörige, Freunde, Nachbarn). Auch die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung ist möglich.
Wird die Verhinderungspflege von Personen übernommen, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, und nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben, trägt die Pflegekasse die Kosten bis 1.612 Euro je Kalenderjahr.
Übernehmen nahe Angehörige, die nicht mit im Haushalt leben, die Ersatzpflege, darf der Betrag, den die Pflegekasse übernimmt, das 1,5-fache des eigentlichen Pflegegeldes nicht überschreiten.
Kommen notwendige Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) hinzu (Nachweis notwendig), kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.
Zusätzlich zur Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des eigentlich für Kurzzeitpflege gedachten Betrages (bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 können pro Kalenderjahr Verhinderungspflege für 6 Wochen beantragen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen II (Ref. 42)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marina Brauner-Kuhn
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-725
Fax: 06341 940-7725
Frau Marion Franzke
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7723
Telefon Festnetz: 06341 940-723
Frau Nicole Neumüller
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7722
Telefon Festnetz: 06341 940-722
Frau Andrea Stephan-Schlick
Hausanschrift
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-721
Fax: 06341 940-7721
Internet
Voraussetzungen
- Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
- Pflegebedürftige müssen zu Hause durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Antragsstellung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.09.2020
Stichwörter
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Ersatzpflege