Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Sie können als Jugendlicher oder junger Volljähriger bei schwierigen Familiensituationen oder auch sozialer Benachteiligung eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beanspruchen.
Beschreibung
Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist geeignet, wenn sie Probleme wegen einer schwierigen Familiensituation oder sozialer Benachteiligung haben.
Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,
- mit ihrer Lage umzugehen,
- Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
- Konflikte selbständig zu lösen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.1 - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stephanie Brustkern
Herr Joachim Eynern
Frau Sara Floßdorf
Frau Franziska Groiß
Frau Monika Hörter
Frau Anna Klatt
Hausanschrift
Fax: 02641 975-72926
Telefon Festnetz: 02641 975-2926
E-Mail: Anna.Klatt@kreis-ahrweiler.de
Frau Svenja Leben
Hausanschrift
Fax: 02641 975-7518
Telefon Festnetz: 02641 975-518
E-Mail: Svenja.Leben@kreis-ahrweiler.de
Frau Nicola Merten
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-126
Fax: 02641 975-7126
E-Mail: Nicola.Merten@kreis-ahrweiler.de
Herr Philipp Münch
Frau Fabienne Reintgen
Herr David Rivinius
Frau Inga Runkel
Hausanschrift
Fax: 02641 975-7255
Telefon Festnetz: 02641 975-255
E-Mail: Inga.Runkel@kreis-ahrweiler.de
Frau Roswitha Stockhorst
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bittemit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.09.2020
Stichwörter
volljährig, lösen, Probleme, soziale Benachteiligung, Schwierige Familiensituation, Probleme, Konflikte