sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder Alleinerziehende/-r benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie.

    Beschreibung

    Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.

    Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.

    Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Sozialberatung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern

    Mit unserem Angebot wenden wir uns an junge Menschen und ihre Familien in Worms.

    Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie

    - einfach mit jemandem reden müssen

    - sich über ihre Rechte informieren wollen

    - nicht mehr klar kommen zuhause, in der Schule, in der Clique

    - Angst haben und Schutz brauchen

    Für Eltern und Personensorgeberechtigte sind wir Ansprechpartner, wenn

    - Sie ihr Kind nicht mehr verstehen können

    - es Probleme in der Schule gibt

    - Ihr Kind keine Regeln mehr einhält

    - Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist

    Wir beraten vertraulich und nehmen Sie/ Euch ernst

    Wir haben ein offenes Ohr für Ihre/ Eure Anliegen

    Wir kommen auch nach Hause - wenn es Ihr/ Euer Wunsch ist

    Wir haben Ihre/ Eure Probleme im Blick und suchen gemeinsam nach Lösungen

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

    Beschreibung

    Jugendamt der Stadt Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.05 - Jugendhilfen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Krisen, Alltagsprobleme, praktische Lebenshilfe, Erziehungsprobleme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de