Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Sie als Familie oder Alleinerziehende/-r benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie.
Beschreibung
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.
Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.1 - Jugendamt
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Roswitha Stockhorst
Frau Sara Floßdorf
Herr Joachim Eynern
Frau Monika Hörter
Frau Svenja Leben
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-518
Fax: 02641 975-7518
E-Mail: Svenja.Leben@kreis-ahrweiler.de
Frau Theresa Münch
Frau Nicola Merten
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-126
Fax: 02641 975-7126
E-Mail: Nicola.Merten@kreis-ahrweiler.de
Frau Fabienne Reintgen
Frau Franziska Groiß
Frau Inga Runkel
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7255
Telefon Festnetz: 02641 975-255
E-Mail: Inga.Runkel@kreis-ahrweiler.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.
Kosten
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.09.2020
Stichwörter
Alltagsprobleme, Krisen, Erziehungsprobleme, praktische Lebenshilfe