Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Sie als Familie oder Alleinerziehende/-r benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie.
Beschreibung
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.
Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.1 - Jugendamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Roswitha Stockhorst
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-73540
E-Mail: Roswitha.Stockhorst@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-3540
Frau Sara Floßdorf
Besucheranschrift
E-Mail: Sara.Flossdorf@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7609
Telefon Festnetz: 02641 975-609
Herr Joachim Eynern
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7339
E-Mail: Joachim.vonEynern@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-339
Frau Monika Hörter
Frau Svenja Leben
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7518
E-Mail: Svenja.Leben@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-518
Frau Theresa Münch
Frau Nicola Merten
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-126
Fax: 02641 975-7126
E-Mail: Nicola.Merten@kreis-ahrweiler.de
Frau Fabienne Reintgen
Besucheranschrift
E-Mail: Fabienne.Reintgen@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-5160
Fax: 02641 975-75160
Frau Franziska Groiß
Frau Inga Runkel
Besucheranschrift
E-Mail: Inga.Runkel@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-255
Fax: 02641 975-7255
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.
Kosten
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Erziehungsprobleme, Alltagsprobleme, Krisen, praktische Lebenshilfe