Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren
Sie können Ihr eigenes Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbst betreuen oder erziehen? Dann besteht die Möglichkeit Ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder Dauer in eine Pflegefamilie zu geben.
Beschreibung
Pflegepersonen nehmen ein fremdes Kind, das aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) von seinen Eltern selbst erzogen werden kann, für eine bestimmte Zeit oder Dauer in ihre Familie auf und betreuen und erziehen es.
Dies geschieht im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege durch Vermittlung durch das Jugendamt.
Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch das zuständige Jugendamt.
Pflegepersonen leisten durch ihr Engagement einen wertvollen Beitrag für die Jugendhilfe, in dem sie Kindern ein Zuhause, Erziehung und Betreuung geben. Sie unterstützen hierdurch auch deren Eltern, die für einen Zeitraum oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.
Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist (Hilfeplan).
Hinweise für Worms: Erziehungshilfe: Allgemeiner Sozialer Dienst, Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien in unterschiedlicher Weise. Zusammen mit der Familie analysieren wir den individuellen Bedarf an Unterstützung, damit möglichst passgenaue sozialpädagogische Hilfen eingesetzt werden können.
Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien in unterschiedlicher Weise. Zusammen mit der Familie analysieren wir den individuellen Bedarf an Unterstützung, damit möglichst passgenaue sozialpädagogische Hilfen eingesetzt werden können.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt.
Zuständigkeit
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in Ihrer Familie interessieren, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen
Beschreibung
Jugendamt der Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Sandra Uhrig (Teamleiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5501
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Pia Beck-Dzananovic (Sozialpädagogin)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5511
Frau Hanna Blumenschein (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5532
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Sozialarbeiterin (BA) Julia Boudot (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5521
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Dagmar Braun-Reuther (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5533
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Kathrin Döring (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5525
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Jessica Eichenauer
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5531
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Samira Fuchs (Sozialpädagogin)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515
Frau Carolin Hartusch (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5512
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Thorsten Krämer (Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5523
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Marjorie Riedel (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5534
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Tobias Rothbauer (Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5535
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Nicolai Schwartz (Sozialpädagoge)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5522
Frau Doreen Vollmer (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5513
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Anke Feder (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5514
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Lena Knies (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
- ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
- Informationen über die Einkommenssituation
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die sorgeberechtigten Eltern stellen beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Das Jugendamt prüft daraufhin, ob Vollzeitpflege die geeignete Hilfe ist.
Die sorgeberechtigten Eltern können Wünsche bei der Auswahl der Pflegefamilie äußern, beispielsweise zu deren allgemeiner Lebenssituation oder religiöser Orientierung. Sie können auch selbst eine Pflegefamilie vorschlagen (z.B. Verwandte). Das Jugendamt muss jedoch deren Eignung als Pflegeperson feststellen.
Die Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren Jugendamt, Personenberechtigte und Pflegeperson unter Beteiligung des Kindes (je nach Alter) oder Jugendlichen gemeinsam in einem Hilfeplan.
Während der Dauer des Pflegeverhältnisses werden sowohl die Eltern als auch die Pflegepersonen vom Jugendamt betreut und unterstützt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Pflegegeld:
Wenn das Jugendamt ein Kind an Pflegepersonen vermittelt, verpflichtet es sich zur Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes des Kindes durch Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und setzt sich aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und den Kosten der Erziehung zusammen. Das Pflegegeld ist gedacht für Aufwendungen, die direkt für das Pflegekind zu leisten sind, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug, Beiträge für Sportvereine usw. Die Kosten der Erziehung sind ein Beitrag als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Pflegepersonen.
Das Pflegegeld wird durch das Jugendamt ausgezahlt.
Dokumente
Eingehend
Gesundheitszeugnis
Dokumenttyp: Zeugnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über Einkommen
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Familienhilfe, Erziehungsmangel, Erziehungshilfe, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung