Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren

    Sie können Ihr eigenes Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbst betreuen oder erziehen? Dann besteht die Möglichkeit Ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder Dauer in eine Pflegefamilie zu geben.

    Beschreibung

    Pflegepersonen nehmen ein fremdes Kind, das aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) von seinen Eltern selbst erzogen werden kann, für eine bestimmte Zeit oder Dauer in ihre Familie auf und betreuen und erziehen es.

    Dies geschieht im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege durch Vermittlung durch das Jugendamt.

    Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch das zuständige Jugendamt.

    Pflegepersonen leisten durch ihr Engagement einen wertvollen Beitrag für die Jugendhilfe, in dem sie Kindern ein Zuhause, Erziehung und Betreuung geben. Sie unterstützen hierdurch auch deren Eltern, die für einen Zeitraum oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.

    Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist (Hilfeplan).

    Hinweise für Worms: Erziehungshilfe: Allgemeiner Sozialer Dienst, Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung

    Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien in unterschiedlicher Weise. Zusammen mit der Familie analysieren wir den individuellen Bedarf an Unterstützung, damit möglichst passgenaue sozialpädagogische Hilfen eingesetzt werden können.

    Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien in unterschiedlicher Weise. Zusammen mit der Familie analysieren wir den individuellen Bedarf an Unterstützung, damit möglichst passgenaue sozialpädagogische Hilfen eingesetzt werden können.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in Ihrer Familie interessieren, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

    Beschreibung

    Jugendamt der Stadt Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.05 ? Jugendhilfen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Sandra Uhrig (Teamleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5501

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Pia Beck-Dzananovic (Sozialpädagogin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5511

    • Frau Hanna Blumenschein (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5532

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Sozialarbeiterin (BA) Julia Boudot (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5521

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Dagmar Braun-Reuther (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5533

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Kathrin Döring (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5525

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Jessica Eichenauer

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5531

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Samira Fuchs (Sozialpädagogin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515

    • Frau Carolin Hartusch (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5512

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Herr Thorsten Krämer (Sozialpädagoge)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5523

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Marjorie Riedel (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5534

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Herr Tobias Rothbauer (Sozialpädagoge)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5535

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Herr Nicolai Schwartz (Sozialpädagoge)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5522

    • Frau Doreen Vollmer (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5513

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Anke Feder (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5514

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Lena Knies (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis
    • ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
    • Informationen über die Einkommenssituation

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die sorgeberechtigten Eltern stellen beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Das Jugendamt prüft daraufhin, ob Vollzeitpflege die geeignete Hilfe ist.

    Die sorgeberechtigten Eltern können Wünsche bei der Auswahl der Pflegefamilie äußern, beispielsweise zu deren allgemeiner Lebenssituation oder religiöser Orientierung. Sie können auch selbst eine Pflegefamilie vorschlagen (z.B. Verwandte). Das Jugendamt muss jedoch deren Eignung als Pflegeperson feststellen.

    Die Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren Jugendamt, Personenberechtigte und Pflegeperson unter Beteiligung des Kindes (je nach Alter) oder Jugendlichen gemeinsam in einem Hilfeplan.

    Während der Dauer des Pflegeverhältnisses werden sowohl die Eltern als auch die Pflegepersonen vom Jugendamt betreut und unterstützt.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Pflegegeld:

    Wenn das Jugendamt ein Kind an Pflegepersonen vermittelt, verpflichtet es sich zur Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes des Kindes durch Pflegegeld.

    Das Pflegegeld ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und setzt sich aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und den Kosten der Erziehung zusammen. Das Pflegegeld ist gedacht für Aufwendungen, die direkt für das Pflegekind zu leisten sind, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug, Beiträge für Sportvereine usw. Die Kosten der Erziehung sind ein Beitrag als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Pflegepersonen.

    Das Pflegegeld wird durch das Jugendamt ausgezahlt.

    Dokumente

    Eingehend

    Gesundheitszeugnis

    Dokumenttyp: Zeugnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über Einkommen

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Familienhilfe, Erziehungsmangel, Erziehungshilfe, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)