Geburtszeit bescheinigen
Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.2 Personenstandswesen -Standesamt -
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Telefon Festnetz: 06551 943-351
Telefon Festnetz: 06551 943-301
Fax: 06551 943-50301
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
Kontaktperson
Ute Last
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-351
Fax: +49 6551 943-50301
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
E-Mail: ute.last@vg-pruem.de
Tanja Gansen
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Fax: +49 6551 943-50301
Telefon Festnetz: +49 6551 943-301
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
E-Mail: tanja.gansen@vg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Voraussetzungen
- Sie sind über 16 Jahre alt und
- Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
- Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
- Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von:
Gebühr 10.00 EUR
Gebühr 12.00 EUR
Gebühr 12.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2020
Stichwörter
Geburt, Bescheinigung, Baby, Personenstand