Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
Adresse
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Wichtiger Hinweis: Wir sind Umgezogen. Bitte beachten Sie die neue Besucheradresse. In der Anfangszeit sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Fachbereich 4.2 Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilungen und aktuellen Informationen auf derWebsite der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lisa Kerber-Meßmer
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Telefon Festnetz: 0631 7105-705
Fax: 0631 7105-730
Frau Elena König
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-390
Fax: 0631 7105-730
Herr Timm Müller
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-730
Telefon Festnetz: 0631 7105-471
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.07.2020