Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 27

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Wichtiger Hinweis: Wir sind Umgezogen. Bitte beachten Sie die neue Besucheradresse. In der Anfangszeit sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Fachbereich 4.2 Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilungen und aktuellen Informationen auf derWebsite der Kreisverwaltung Kaiserslautern.

    Kontakt

    Fax: 0631 7105-566

    Telefon Festnetz: 0631 7105-0

    E-Mail: info@kaiserslautern-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de