Personalausweis AusgabeOnline erledigen

    Personalausweis abholen

     Ihr Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben und muss grundsätzlich persönlich bzw. durch spezielle Abholvollmacht abgeholt werden.

    Beschreibung

    Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.

    Online-Dienst

    Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    ID: L100039_249529165

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    55481 Kirchberg (Hunsrück)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06763 910-0

    Fax: 06763 910-429

    E-Mail: rathaus@kirchberg-hunsrueck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Personalausweis
    • Bei Verlust: anderer Identitätsnachweis
    • ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person mit Erklärung, dass der PIN-Brief der Bundesdruckerei beim Antragsteller vorliegt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten -Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden. In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.

    Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.

    Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht mit einer  Erklärungen zum Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei vorlegen.

    Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.

    Fristen

    Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ePA, Perso, Personalausweis, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Pass, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Identitätsnachweis, Personaldokument, abholen, PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de