Personalausweis abholen
Ihr Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben und muss grundsätzlich persönlich bzw. durch spezielle Abholvollmacht abgeholt werden.
Beschreibung
Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach - FB 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Zuständige Ämter
> Bürgerbüro
> Gewerbeamt
> Ordnungsamt
> Sozialamt
> Standesamt
Adresse
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Kontakt
Fax: 02634 61-419
Kontaktperson
Angelika Dikau
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-422
E-Mail: angelika.dikau@vg-rw.de
Diana Hömke
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-420
E-Mail: diana.hoemke@vg-rw.de
Claudia Job
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Telefon Festnetz: 02634 61-432
Fax: 02634 61-439
E-Mail: claudia.job@vg-rw.de
Ute Puderbach
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-421
E-Mail: ute.puderbach@vg-rw.de
Katja Schuster
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Fax: 02634 61-439
Telefon Festnetz: 02634 61-431
E-Mail: katja.schuster@vg-rw.de
Annette Wittlich
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Fax: 02634 61-439
Telefon Festnetz: 02634 61-430
E-Mail: annette.wittlich@vg-rw.de
Hendrik Zimmermann
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-423
E-Mail: hendrik.zimmermann@vg-rw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis
- Bei Verlust: anderer Identitätsnachweis
- ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person mit Erklärung, dass der PIN-Brief der Bundesdruckerei beim Antragsteller vorliegt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten -Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden. In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.
Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht mit einer Erklärungen zum Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei vorlegen.
Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
Fristen
Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.08.2020
Stichwörter
ePA, Perso, Personalausweis, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Pass, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Identitätsnachweis, Personaldokument, abholen, PA