Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Hierfür müssen Sie ein Konto bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Union angeben, an das das Wohngeld gezahlt werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung z.B. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden. Ohne Einwilligung kann die Zahlung z.B. an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlungsdaten können Sie Ihrem Wohngeldbescheid entnehmen. Wird das Wohngeld zukünftig nicht an den Wohngeldempfänger gezahlt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid.

    Online-Dienst

    Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100039_273331622

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2023 (von: Webservice, Landkreis Birkenfeld)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Webservice, Landkreis Birkenfeld)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Birkenfeld - Abt. 4 - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Schneewiesenstraße 25

    Postfach 1240

    55765 Birkenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist! Montag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Birkenfeld)

    Technisch geändert am 25.09.2024 (von: Webservice, Landkreis Birkenfeld)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 30.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohngeldminderung, Wohngeldzahlung, Eigentumswohnung, Wohngeldbetrag, Bankverbindung, Miete, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Eigenheim, Wohngeldveränderung, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngelderhöhung, Eigentümer, Wohnung, Wohngeldbescheid, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldhöhe, Zahlungsempfänger, Konto

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)