Flurstück Verschmelzung

    Flurstückverschmelzung

    Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.

    zuständige Stelle

    Vermessungs- und Katasterverwaltung

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 24

    66953 Pirmasens

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6331 5011-1150

    Fax: +49 6331 5011-1400

    E-Mail: vermka-wpf@vermkv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 110 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Zerlegung, Vermarkung, Sonderung, Nutzungsarten, Verschmelzung, Vermessungsantrag, Vermessung, Flurstücksbildung, Messungsantrag, Teilung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de