Flurstückverschmelzung
Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.
zuständige Stelle
Vermessungs- und Katasterverwaltung
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 110 € erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.03.2020
Stichwörter
Flurstücksbildung, Nutzungsarten, Vermessung, Zerlegung, Messungsantrag, Verschmelzung, Sonderung, Vermarkung, Teilung, Vermessungsantrag