Flurstückverschmelzung

    Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.

    Online-Dienst

    Verschmelzung von Flurstücken

    ID: L100039_285955357

    Beschreibung

    Anfrage zur Beantragung einer Flurstücksverschmelzung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2024

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Vermessungs- und Katasterverwaltung

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

    Aktuelles

    Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    56457 Westerburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2663 9165-0

    Fax: +49 2663 9165-1150

    E-Mail: vermka-wwt@vermkv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.12.2009

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 150 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 26.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2020

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Flurstücksbildung, Messungsantrag, Teilung, Vermarkung, Sonderung, Vermessungsantrag, Verschmelzung, Zerlegung, Vermessung, Nutzungsarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020