Flurstück Verschmelzung

    Flurstückverschmelzung

    Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.

    zuständige Stelle

    Vermessungs- und Katasterverwaltung

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 110 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Messungsantrag, Vermessung, Flurstücksbildung, Nutzungsarten, Sonderung, Teilung, Vermessungsantrag, Verschmelzung, Zerlegung, Vermarkung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de