Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - 3.1 Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Braun
Frau Franziska Gilcher
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Telefon Festnetz: 06382 791-351
Fax: 06382 791-23351
E-Mail: franziska.gilcher@vg-lw.de
Herr Thomas Hebel
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-341
Fax: 06382 791-23341
E-Mail: thomas.hebel@vg-lw.de
Frau Franziska Hexamer
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23352
Telefon Festnetz: 06382 791-352
E-Mail: Franziska.Hexamer@vg-lw.de
Frau Doris Hilbert
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-340
Fax: 06382 791-23340
E-Mail: buergerbuero@vg-lw.de
Herr Frank Michel
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Telefon Festnetz: 06382 791-350
Fax: 06382 791-23350
E-Mail: frank.michel@vg-lw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnung, Wohnsitz, Hauptwohnsitz, anmelden