Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten

    ID: L100039_293699677

    Beschreibung

    Vollmacht

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_293699676

    Beschreibung

    Vollmacht

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kandel - Fachbereich Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 8

    76870 Kandel

    Gebäude: Verwaltungsgebäude

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 07275 960-101

    Telefon Festnetz: 07275 960-0

    E-Mail: info@vg-kandel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Wohnung, Wohnsitz, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English