Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienst
Wohnsitzanmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00  -  13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Freund
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06732 601-1300
Fax: 06732 601-81300
E-Mail: buergerbuero@vgwoerrstadt.de
Frau Heike Hamacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06732 601-1300
Fax: 06732 601-81300
E-Mail: heike.hamacher@vgwoerrstadt.de
Frau Martina Klebsattel
Hausanschrift
Fax: 06732 601-81300
E-Mail: buergerbuero@vgwoerrstadt.de
Telefon Festnetz: 06732 601-1300
Frau Justine Pleniger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06732 601-1300
Fax: 06732 601-81300
E-Mail: justine.pleniger@vgwoerrstadt.de
Frau Conny Schiebel
Hausanschrift
E-Mail: conny.schiebel@vgwoerrstadt.de
Fax: 06732 601-81300
Telefon Festnetz: 06732 601-1300
Frau Monika Hartmann
Hausanschrift
Fax: 06732 601-81300
Telefon Festnetz: 06732 601-1300
E-Mail: buergerbuero@vgwoerrstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden