Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Neues Zuhause? Jetzt online anmelden!

    ID: L100039_292769847

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024 (von: Webservice, VG_Schweich)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, VG_Schweich)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_291495228

    Beschreibung

    Vollmacht

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Schweich)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Schweich)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 4.1 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    Gebäude: I

    Öffnungszeiten

    die tagesaktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf www.schweich.de

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@schweich.de

    Telefon Festnetz: 06502 407-1444

    Internet

    Weitere Informationen

    Einwohnermeldewesen, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Führerscheinangelegenheiten, Fischereischeine, Fundbüro, sonst. Service

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Webservice, VG_Schweich)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Schweich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)